Fahrerlaubnisklasse T


Berechtigung:

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis Bild
max. 40 km/h für 16- bis 17-Jährige, bis max. 60 km/h erst ab
18 Jahre, auch mit Anhänger (die Zugmaschinen dürfen nur
für diese Zwecke benutzt werden)

außerdem

selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen
von nicht mehr als 40 km/h

Voraussetzung:  
Befristung: 15 Jahre
Schließt ein: AM
Mindestalter: 16 Jahre bis 40 km/h
18 Jahre bis 60 km/h
Vorbesitz einer Klasse: Nein
Eignung: Allgemein
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Theorie: Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 min
Kassenspezifischer Unterricht: 6 Doppelstunden á 90 min
Praxis:

Grundausbildung: keine Mindestanzahl
Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordung

Besonderheiten: