Fahrerlaubnis Klasse CE |
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| Berechtigung: | Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg bestehen. |
| Voraussetzung: | Klasse C |
| Befristung: | 5 Jahre |
| Schließt ein: | C1E |
| Mindestalter: | 21 Jahre oder 18 Jahre im Rahmen einer Berufskraftfahrerausbildung |
| Vorbesitz einer Klasse: | - |
| Eignung: | Ärztliche Untersuchung |
| Sehvermögen: | Augenärztliches Gutachten |
| Erste Hilfe: | Ja |
| Theorie: | Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 Min Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden á 90 Min |
| Praxis: | Grundausbildung: keine Mindestanzahl, Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung Werden die Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang erworben, reduzieren |
| Besonderheiten: | Erneute ärztliche Untersuchung und Augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren. |