Fahrerlaubnisklasse C1E


Berechtigung: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000kg nicht übersteigt.
Voraussetzung: Klasse C1
Befristung: 5 Jahre
Schließt ein: BE
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: -
Eignung: Allgemein und zusätzliche Ärztliche Untersuchung
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Erste Hilfe: Ja
Theorie:  
Praxis:

Grundausbildung: Keine Mindestanzahl. Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung.
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Min
Autobahnfahrten: 1 Stunde á 45 Min
Nachtfahrten: 1 Stunde á 45 Min

Besonderheiten: