Fahrerlaubnisklasse B


Berechtigung:

Kraftfahrzeuge bis max. 3,5t zulässiges Gesamt,
max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer),
Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse. Auch Fahrzeugkombinationen deren zul. Gesamtmasse 3.500 kg nicht überschreitet.

Voraussetzung:  
Befristung:  
Schließt ein: L, M
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren
Vorbesitz einer Klasse: Nein
Eignung: Allgemein
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Theorie: Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 min
Kassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden á 90 min
Praxis:

Grundausbildung: keine Mindestanzahl
Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min

Besonderheiten: