Fahrerlaubnisklasse A


Berechtigung:

Krafträder (auch mit Beiwagen)
-Hubraum mehr als 50 cm³ oder
-mehr als 45 km/h

und

dreirädrige Kraftfahrzeuge
-mehr als 15 kW

dreirädrige Kraftfahrzeuge
-symmetrisch angeordnete Räder und Hubraum
mehr als 50 cm³ (Verbrennungsmotoren)

Voraussetzung:  
Befristung: 15 Jahre
Schließt ein: A2, A1 und AM
Mindestalter: 20 Jahre (stufenweiser Zugang)
24 Jahre (Direkteinstieg)
21 Jahre (Trikes über 15 kW)
Vorbesitz einer Klasse: Nein bei Direkteinstieg, A2 bei stufenweisen Zugang
Eignung: Allgemein
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Theorie: Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 min
Kassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden á 90 min
Praxis:

Grundausbildung: Keine Mindestanzahl
Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min

Besonderheiten: